Gesetzsammlung
fũr das
Fürstenthum Reuß jüngerer Linic.
No. 4|3.
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Ministerial Bekanntmachung
vom 24. Juli 1879,
Hestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden
Thieren auf Eisenbahnen betreffend.
Die vom Bundesrathe beschlossenen Bestimmungen über die Verladung und Be-
förderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen, welche mit dem 15. Oktober d. Is.
in Kraft treten und in Nr. 29 des Centralblattes für das deutsche Reich zum Ab-
drucke gelangt sind, werden hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gera, am 24. Juli 1879.
Fürstlich Reuß-V. Ministerium.
Dr. E. v. Beulwiß.
Schlick.
Ausgegeben am 30. Juli 18779.