Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

Ges etzlammlung 
für das 
Fürsteuthum Neuß jüngerer Linic. 
No. 436. 
  
Gesetz 
vom 25. Mai 1882, 
die Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 wegen der 
Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend. 
Wir Beinrich der Vierzehnte, von Gotles Gnaden Jüngerer Linie regierender Fürst Reuß, 
Eraf und Herr von Plaueo, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 1c. 
verordnen mit Zustimmung des Laudtags zur Ausführung des Reichogesetes vom 
23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehsenchen betressend, hiermit 
Folgendes: 
§5 I. 
Die Anordnung und Ueberwachung der Abwehr= und Unterdrückungsmaßregeln 
liegt unter der Oberleitung und Aussicht des Fürstlichen Ministeriums den Fürstlichen 
Landrathsämtern und Gemeindevorständen ob. 
82. 
Die in dem Reichsgesetze den Polizeibehörden überwiesenen Obliegenheiten 
werden, soweit das gegenwärtige Gesenz nicht anders bestimmt, von den Gemeinde- 
vorständen wahrgenommen. 
Ausgegeben am 14. Juni 1882.
	        
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