Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Neunzehnter Band. 1879-1882. (19)

Gesethlammlung 
für das 
Fursteuthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 4|0. 
  
Ministerialbekanntmachung 
vom 18. März 1879, 
die Hoheitsansgleichung mit dem Herzogtbume Sachsen-Altenburg 
betreffend. 
Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird ein Nachtrag 
zu dem unterm 30. Mai 1868 mit dem Herzogthum Sachsen-Altenburg abgeschlossenen 
Hoheitsausgleichungsvertrage (Gesetzz. Band XV S. 285), einige in letzterm unter- 
gelaufene Unrichtigkeiten betresfend, sowie eine weitere Vereinbarung, den Lauf der 
Landesgrenze zwischen den Fluren Waaswitz und Mückern betreffend, nachstehend zu 
öffentlicher Kenntniß gebracht. 
Gera, am 18. März 1879. 
Fürstlich Reuß-Pl. Mlinisterium. 
Dr. E. von Beulwitz. 
Dr. Winkler. 
Ausgegeben am 2. April 1879.