Gesethlammlung
für das
Fursteuthum Reuß jüngerer Linie.
No. 4|0.
Ministerialbekanntmachung
vom 18. März 1879,
die Hoheitsansgleichung mit dem Herzogtbume Sachsen-Altenburg
betreffend.
Mit höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird ein Nachtrag
zu dem unterm 30. Mai 1868 mit dem Herzogthum Sachsen-Altenburg abgeschlossenen
Hoheitsausgleichungsvertrage (Gesetzz. Band XV S. 285), einige in letzterm unter-
gelaufene Unrichtigkeiten betresfend, sowie eine weitere Vereinbarung, den Lauf der
Landesgrenze zwischen den Fluren Waaswitz und Mückern betreffend, nachstehend zu
öffentlicher Kenntniß gebracht.
Gera, am 18. März 1879.
Fürstlich Reuß-Pl. Mlinisterium.
Dr. E. von Beulwitz.
Dr. Winkler.
Ausgegeben am 2. April 1879.