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Schluß-Protokoll.
Jena, am 190. Februar 1877.
Bei Abschließung des Vertrags über Errichtung eines gemeinschaftlichen Ober-
landesgerichts in Jena haben die Bevollmächtigten der vertragschließenden Staaten zur
Erläuterung des Vertrags noch über folgende Punkte sich geeinigt:
I. Zu § 3 des Vertrags.
Der fünf und ein halb vom Hundert des Aufwandes betragende Mieth-
zins ist in der Weise berechnet, daß 4/1 % zur Verzinsung des zu verwendenden
Kapitals und 1% für die Unterhaltung und Abnutzung des Gebäudes, die
Versicherung desselben gegen Feuersgefahr und für die Gesahr in Ansatz
gebracht sind, daß im Falle einer etwaigen Auflösung des Vertrags nach
25 Jahren das Gebaude für dic Herstellungskosten nicht zu verwerthen
sein wird.
II. Zu § 11.
Der Ausgabe-Etat für das Oberlandesgericht wird dahin festgesetzt:
Cap. I. Besoldungen.
a) beim Oberlandesgericht
1. Ein Präsident .
2. Zwei Senatspräsidenten à 7500 W.
3. Vierzehn nichtakademische Räthe à 6000 M.
Anmerkung: Im Falle des Beitritts des
Farstenthums Schwarzburg-Sondershausen zu dem
Vertrag: fünfzehn Räthe à 6000 M.— 90000 M.
Drei akademische Räthe à 2400 M. bis 3600 M.,
durchschnittlich 3000 M.
. Drei Gerichtsschreiber ä 2400 bis 3600 * virs
schnittlich 3000 M. .
Ein Rechnungsführer und Kasstrer .
*
—2
2
dooo M.
16000,
84000
aaus 128500 M.