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8. Von Salz (25. k.), menn folches durch die Häsen von Danzig, Memel und über
Pillau elngeführe wlrd, zum Bedarf der Königlich Holnischen Salzadministratlon un-
uncer Kontcole der Königlich Preußischen Salzadministration, von der Preußlschen
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9. Von Herlugen (25. 1.), von der Tonne.. 10 Sgr. oder 35 Tr.
Anmerk. Diese Durchgangsabgabe wird auch von den durch die Odermöndungen eine
und über Neu-Berun ausgehenden Heringen erhoben.
10. Von Weizen und anderen under Nr. 1 1. nicht besonders genaumen Getcelbear#en,
desgl. von Hölsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel
und dem Niemen eingehend und durch die Häsen von Danzig und Memel, auch burch
Elbing und Königsberg über Millau ausgebend, vom Preuhischen Schessel
3 Silbergr.
11. Von Roggen, Gerste und Haser, auf denselben Serömen ein= und über
dle vorgenannten Hälen ausgehend, vom Preußischen Schessel .2 Sllbergr.
II. Abschnie.
Bel ber Durchfuhr durch nachgenannte Theile des Vereinsgebietes oder auf nachgenann-
r#en Serahen wird von den belm Ein= und Ausgange höher belegten Gegenständen an Durch-
gangs-Abgabe nur erhoben:
A. von Waaren, welche durch die Odermündungen oder links der Oder, oder auf der
Seraße über Neu-Verun ein= und links der Oder oder auf der Strahe über Neu-
Berun oder durch die Odermündungen wieder ausgeben (mit Ausschluß der Durch-
fuhr auf den nachstehend uncer B bezelchneten Straßenzügen), vom Zenener
0 Sgr. oder 35 Pr.
B. von Waaren, welche
1. über die südliche Grenzlinie von Saarbrücken bis zur Donau (beide elngeschlossen)
eln= und wieder ausgehen; ingleichen, wesche
2. rheinwärts eingeführt, aus den Häsen zu Malnz und Bieberich, oder oberhalb ge-
legenen Rheinhäsen, aus Malnhäfen oder aus Neckarhäsen über dle Grenzlinie von
Mitcenwald bis zur Donau (dlese eingeschlossen) wieder ausgehen, und umgekehrt;
serner, welche