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3. rheinwärts elsngefübre, aus den Häfen zu Mainz und Bleberlch oder aus oberbalb
gelegenen Rheinhäfen über die Grenzlinke von Saarbrücken bls Neuburg a. R.
(beide Orce eingeschlossen) wieder ausgehen, oder umgekehrt; endlich, welche
4. über die Grenzlinie von Schusterinsel in Baden bls Waldhaus In Bayern (beide
Ocle eingeschlossen) ein- und wieder ausgeßen
vom Zentner . . . . 44 Sgr, oder 153 Er.
C. Von Vleh, welches auf den vorstehend unter B. bezelchneten Serahen burchgeführe
wled, so wie von demjenigen, welches
1. auf der lunken Rheinselte eln- und wleder ausgehl, und
2. auf der l#nken Rbeinseite nördlich von Saarbräcken eingehe und über die südliche
Grenzlinle zwischen Neuburg am Rbeln und Milckenwald in Bayern (blesen Ort
elngeschlossen) wleber ausgehr, oder umgekebre,
und zwar:
Vom Stuͤck.
von Pferden, Maulthieren, Eseln, Ochsen und
und Jungvle ..
von Saͤugefuͤlsen, Schweinen und Schafvleh.
m. Abschnitt.
Bel der Durchfuhr auf Straßen, welche das Verelnsgeblet auf kurzen Strecken durch-
schneiden und für welche dle örtlichen Verhältnisse eine weltere Ermähigung der Durchgangs-
gesälle oder deren Verwandlung in elne nach Pferdesladungen zu enerichtende Kontrol Ge,
bühr ersordern, werden die obersten Flnanzbehörden der betheiligten Reglerungen solche Er-
mäßlgungen anordnen und zur allgemelnen Kunde brüngen lassen.