Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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Staate zu Zeiten eines Krieges ober des Friedens Militairdienste geleistet haben, 
und zwar ohne Ruͤcksicht auf die Dauer dieses Dienstverhälmisses und den im Mi- 
litair gehabten Rang; 
vereinbart worden. 
Endblich sind die beiden Eingangegebachten Reglerungen zugleich noch dabin öberein- 
gekemmen: 
Können die resp. Behörden über dle Verpflichtung des Staakes, dem die Uebernahme 
angesonnen wird, der in der Konvenlion und vorstehend ausgestellten Kennzelchen der 
Verpflichtung ungeachtek, bek der darüber staet sindenden Korresponden) sich nlcht ver- 
einlgen und i#st die dlesfällsge Disserenz berselben ouch im dlplomatischen Wege nicht 
zu beseitlgen gewesen; so wollen beide konerahicende Theile den Sereltfall zur kom- 
promissorischen Entscheidung elnes solchen dricten deutschen Bundesskaates stellen, wel- 
cher sich mit beiden kontrahirenden Thellen wegen gegenseitiger Uebernahme der Aus- 
gewiesenen in denselben Verccagsverbällnissen befindet. 
Die Wahl der zur Uebernahme des Kompromisses zu ersuchenden Bundesre- 
regierung bleibt demjenigen der konerahirenden Theile überlassen, der zue Uebernahme 
des Ausgewiesenen verpflichter werden foll. 
An blese dritke Reglerung har fede der berheillgten Reglerungen jedesmal nur 
eine Darlegung der Sachlage, wovon der anderen Regleruug elne Abschrift nach- 
richtlich miczurheilen ist, in kürzester Frist elnzusenden. 
Bis die schiedorichterllche Enescheidung erfolge, gegen deren Inhale von kelnem Dheile 
eine welkere Einwendung gulässig ist, Hat dersenlge Staat, in dessen Gebiet das ausjuwel- 
lende Individlium beim Eneskeben der Disserenz sich besunden, die Verpslschtung, dasselbe 
in seinem Geblete zu behalten. 
Hierüber ist Fürstisch Reußlschee Selts dle gegenwäreige Erklärung unter Vordruckung 
des größeren Regserungs--Instegels und gewöhnllcher Vollzlehuug ausgeserilgt worden. 
Gera, am 30. Januor 18441. 
Fürstl. Reuß-Plauil. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
(L. S.) von Bretschneider. 
M. Fuchs.
	        
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