Gesezsammlung
für das
Fürstentum Reuß jüngerer Linie.
No. 697.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, das Formular für die Leimatscheine betressend.
Ministerial-Bekanntmachung,
das Formular für die Heimatscheine betreffend,
vom 13. Februar 1907.
Der Bundesrat hat zur Ausführung des § 21 des Gesetzes vom 1. Juni
1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes= und Staatsangehörigkeit
(Bundesgesetzblatt S. 355) in der Fassung des Artikel 41 Ziffer IV des Ein-
fülhrungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896 (Reichs-
gesetzblatt S. 616) unter Abänderung seines Beschlusses vom 20. Junnar 1881,
am 24. Jannar 1907 beschlossen:
a) Es sind die Heimatscheine nach dem nachstehend abgedruckten ab-
geänderten Formular auszustellen.
b) Die zur Zeit noch vorhandenen Formulare dürsen auch ferner unter
der Voraussetzung venvendet werden, daß durch einen schriftlichen Ver-
merk auf die nötige Unterschrift und die Stelle, wo sie anzubringen
ist, hingewiesen wird.
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung, die Einführung
eines gleichmäszigen Formulars zu Heimatscheinen betreffend, vom 9. Februar
Ausgegeben am 27. Februar 1007.
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