Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

Gesetzsamm lung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
Jo. 312. 
  
1) Minlstertal-Derfützung vom 11. November 1869, die Elnrelchung von Todesanzelgen und 
Jahreotabellen über Kollaleralerbschaftosälle betreffend. 
Zu F. 1 der Ministerlalverordnung vom 10. April 1860 wird mit höchster Ge- 
nehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten hierdurch zulägylich bestimmt, daß eine 
Todesanzeige auch dann von dem Ortsgeistlichen an die Gerichtsbehörde zu erstatten 
ist, wenn der Verstorbene zwar Voreltern, aber neben diesen zugleich noch Geschwister 
oder Abkömmlinge vorverstorbener Geschwister hinterläßt. 
Gera, am 11. November 1869. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbou. 
Semmel. 
Ausgegeben den 17. November 1869. 23