Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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3. Nachweisung des 
I1. Einlagerung. 
Stand am 1. April d. J. laut Konto-Abschluß vom 1. Quartal 
Zugang im 2. Quartal laut Abschnist 1. dieses Kontos 
Zusammen. 
Davon sind als Nohlaback aus der Fabrik versandt 
Blelben 
2. Abgang von Fabrikaten. 
a. Beim Rauchtoback. 
Nach Versügung des General-Inspeklors des Thüringischen Zoll= und Handels-Vereins vom . ten 
........ 18..Ivtcdenqmchaet: 
most-IRauchlabackangestellt-bischenBlättemOZPfandFabrikat-loonaadBlöltey 
b. vom Nauchtaback aus inländischen fermenlirten Blättern 05 Pfund Fabrikat — 100 Pfund 
Blänter, 
c. vom Nauchlaback aus inländischen unsermenlirten Blältern 68 Pfund Fabrikat — 100 Pfund 
und es wird angenommen, daß zu ½ des Fabrikals aus inländischen Blällern sermentirle, zu / bin- 
hegen unsermentirte Blälker verwendet werden. Hiernach werden berechnet: 
a. aus überhaupt 668 Ceniuer 45 Pfund Nauchlaback aus inländischen Blättern 100 Pfund für 95 
G. aus überhaupt 501 Centner 78 Psund Rauchlaback aus inländischen Blättern 
½ — 167 Ceniner 26 Pfund zu 100 für 95 
58 — 334 „ 52 „ „ 100 „ 88 
Latus
	        
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