Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

die Zabl der gülligen Stimmen beträgt also 
— 
2) 
3) 
2) nach 8. 19 zu 2. 
L immzettel Nr. 
332 
  
3) nach 8. 19 zu 3. 
die Stimmzettel Nr. 
4) nach 8. 19 zu 4. 
die Stimmzettel Nr. 
5) nach r 19 zu 5. 
  
  
  
  
die l Nr. 
  
Dagengen wurden die nachbezeichneten Stimmzettel, in Betreff deren sich die nach- 
siehenden Bedenken ergeben hatten, aus folgenden Gründen durch Beschluß des Wahl- 
vorstandes für gültig erklärt: 
I) Sümmzenel Nr.. 
2) Summzertel Nr. 
  
  
Die sämmtlichen vorbezeichneten Stimmzettel, in Betreff derei es einer Beschluß- 
fassung de#s Wahlvorstandes bedurst hatte, wurden mit fortlaufenden, den vorstehend an- 
— gegerenen entsorechenden Nummern versehen und dem Protokolle beigefügt. 
Die Zahl der Stimmen bettug .. 
in's-isngültignklåttcStinnnzeuclwakcnvorhanden. 
s haben erbalten: 
GOmbrion Carl in Hermsdors —. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 
. 6. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 21. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 
  
  
  
zusammen 31 Stimmen.) 
zusammen.... Stimmen. 
zusammen. Stimmen. 
zusammen. Stimmen. 
zusammen Stimmen.
	        
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