Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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zu loͤsen und die auf sie gestellteen Hoffnungen des deutschen Wolkes nicht zu erfuͤllen ver· 
mag, wenn nicht jeder Offizier, Deckoffijier, Unterossizier, Matrose und Morinier, sowie je. 
der andere in ihr Angestellte und zum Dieuste Iin ihr Berufene, in der ihm augewiesenen 
Serll“ wwilis und gehorsam die Anordnungen und Befehle seines Vorgesetzten pünktlich und 
ohne Widerspruch volljzieht, verordnet wie solgt: 
Tit. I. 
Umfang der Disciplinarstrafgewalt. 
8. 1. 
Der Distiplinarbestrosung sind die zur deueschen Marine gehörenden und alle andern 
unter der deutschen Krlegsflagge besindlichen Personen unterworfen. 
g. 
Der Dieciplinarbestrasung unterliegen:; 
1) Zuwiderhandlungen gegen die zur Handhabung der Schiffsord ilten Vorschrift 
2) Nachlaͤssigkeiten in Bezichung auf den Dienst, namenlcch usbene der Sctce. 
geräthschaften, der Wach- oder Signalseuer, der Waffen- und Moncirungsstäcke, Feb- 
len oder zu spätes Erscheinen iem Oienst, Ausbleiben über Urlaub, Unreinlichkeit, Un- 
richtigkrit der Meldungen, Unterlossung oder nachlässige Ausführung der vorgeschriebe- 
nen Visicationen und dergleichen; 
3) Dienstwidrige Handlungen, namentlich Uebertretung der Wachtinstruction besl Werrlchs 
ung des Wachcdienstes, Anzünden von Feuer oder Licht in Zeiten oder an Orten, wo“ 
dies verboten ist, belmliche Emsernung vom Schlffe oder Fahrzeug, Einschwärzung 
seuerfangender Gegenslände und gestiger Getränke, vorschristswidriges Anreden dee 
Worgesebten, ordnungswidriges Verbalten im Arrest rc.; 
4) Ungebersam und uuschickliche Acuherungen gegen den Vorgesebten: 
5) Unwürdige Behandlung der Untergebenen und unstakthafte Rachsicht gegen die Ktrofba- 
ren Handlungen und Unrerlossungen der Untergebenen; 
6) Leichestuniges Schuldenmachen, verbotenes Spielen, Geldborgen von Umeergebenen und 
andere Handlungen, welche unpassende Verhälmisse zu den Untergebes##n herbekführen; 
7) Sereirigkeiten und Schlägereien der Mannschosten unter sich, oder mir andern Perso. 
nen, wenn nicht schwere Verlehungen dabel vrrgekrmmen sind, 
t) Unsittlichkeiten und Ausschweifungen jeder Art, namentlich Trunkenheit und unzuͤchtiger 
Lebenswandel;
	        
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