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5) Arrest bel der Schilbwache bis auf 48 Stunden in angemessenen Zwischenraumen;
6) Einsamer Arrest mie Heranziehung zum Dienst;
7) Versebung in eine uledere Ranglluse bis auf vier Wochen mit Herabsetzng der L60nung;
8) Degradation für unbestimmte Zeit. (6.17.)
D. Für Matrosen, Soldaten un alle andere Personen, die nicht zu den unter
A. B. und C. Genannien gehören.
4) Entzlehung gelstiger Crn#te
2) Stawachen *: Tag;
3) Nachexerzier
4) Stoferbben. samenucch Eisenputzen, Relulgung der Waffen und Verrichtung schmutl-
ger Arbeiten;
5) Eslen am nicht numerlrien Plah (am Back-Null);
6) Schifssarrest bis zu vier Wochen;
7) #Ealliuns, durch Anlegung von Eisen an einen Juß oder an belde Füße, bis zu elner
8) t wen an Deck mie einem Fuh oder mie beiden Füßzen, böchstens zwel Tage und
elne Nache, In belden Fällen (Nr. 7. und 6.) ohne weltere Verschärfung, oder einen
Tag um den andern bel Wasser und Brod und mie oder ohne Verlust der Löbnung.
9) Gefängniß einen Tag um den andern bel Wasser und Brod mir Verlust der Löhnung
bis zu fünf Tagen;
10) Anbinden an den Mast, bergestale, daß der Bestraste ywar aufrechr stehen, ulche aber
sich setzen oder nlederlegen kann, täglich zwei Stunden und höchstens drei Tage hinter-
elnander;
41) Versetzung in die Strafklasse mie Entziehung von eln Blertel bis zur Hälfte der Löß-
nung.
Tit. III.
Kompetenz der Befehlshaber zur Dlsciplinarbestrafung.
, 5. 4.
Die Dieeiolsnarstrasgewase Kehr im vollen Umsange (6. 3.) dem commandlrenben Of.
fizler eines Schiffes oder andern Fahrzeuges über sämmmtliche ihm uncergebenen Ofsizlere und
Mannschasten zu.
Dieselbe ilt nicht an dle Charge, sondern an dle Funktlon geknöpst und geße während
der Stellvertretung auf den Srellvertreter um Kommando über.