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8. 4
Von dieser Zohl der Abgeordneten werden
2 Deputirte von den Bewohnern der Stade Schleiz,
1 Deputirter - -- anna,
1 - s- - s- Lobenstein,
1 - * " -!2½ Hirschberg,
4 Orputirke " : „" un.
14 Depuelrter .
4 Deputirte von den atbewhien der —o Schlelz,
5 - - LobensteinEbersdorf,
- I Gera a,
1 Depulirter -- «- oek Pflege Saalburg
g. 5. 4
Die Seädte bllden jede elnen Wahlbezirk für ssch. Sie wählen unter Leitung der
städtischen Obrigkelc nach Distelkren oder Vlerteln so viele Abgeordnete, als nach vorstehen-
der Bestimmung jede Stadigemelnde zu stellen berechrige ist.
. 6.
Für die Landbewohner ersolgen die Wahlen in jeder Gemelnde der elnzelnen Landes-
chelle unter Leitung der Gemeindeobrigkeit und zwor ebenso wie in den Städeen, direkt, ohne
Dazwischenkunft von Wahlmaͤnnern.
S. 7.
Es har daher seder wahlberechtigte Laudbewohner so vlele in Achkung und Vertraen
stehende wählbare Staatsangehörlge des Landesthelles, in welchem dle Wahl vor sich gehet
zu erwählen, als nach F. 4. för sedes elazelne Fürstenehum Landbewohner zu der bevorste.
benden Berathungeversammlung aufzuskellen sind.
8. 6.
Dle Gemeindeobrigkeit jedes Orts hat unter Juzlehung der Orcsvorstände sosort genaue
blsen der wahlberechilgten Elnwohner aller Ortschasten ihres Bejirkes onzufertigen.
Einzeln gelegene Häuser, Mühlen und Hämmer werden dabel zu denjenigen Octschaf.
en gezühle, zu welchen sie rückslchtlich der Armenversorgung geschlagen sind.