Full text : Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

V.                   Der  Ausbruch  des  Krieges  zwischen                      104
                               Deutschland  und  Japan.                                                             ___________________________________________________________________

                          Das  japanische  Ultimatum.
                                 19.  Angust  1914.

    Die  Kaiserlich  japanische  Regierung  erachtet  es  in  der
gegenwärtigen  Lage  für  äußerst  wichtig  und  notwendig,
Maßnahmen  zu  ergreifen,  um  alle  Ursachen  einer  Störung
des  Friedens  im  fernen  Osten  zu  beseitigen  und  das  allgemeine
  Interesse  zu  wahren,  das  durch  den  Bündnisvertrag
  zwischen  Japan  und  Großbritannien  ins  Auge  gefaßt
  ist,  um  einen  festen  und  dauernden  Frieden  in  Ostasien
zu  sichern,  dessen  Herstellung  das  Ziel  des  besagten  Abkommens
  bildet.  Sie  hält  es  deshalb  aufrichtig  für  ihre
Pflicht,  der  Kaiserlich  deutschen  Regierung  den  Rat  zu  erteilen,
  die  nachstehenden  beiden  Vorschläge  auszuführen:

    Erstens.  Unverzüglich  aus  den  japanischen  und  chinesischen
  Gewässern  die  deutschen  Kriegsschiffe  und  bewaffneten
  Fahrzeuge  jeder  Art  zurückzuziehen  und  diejenigen,
die  nicht  zurückgezogen  werden  können,  alsbald  abzurüsten.

   Zweitens.  Bis  spätestens  15.  September  1914  das  gesamte
  Pachtgebiet  von  Kiautschou  bedingungslos  und  ohne
Entschädigung  den  Kaiserlich  japanischen  Behörden  zu  dem
Zweck  aus zuantworten,  es  eventuell  an  China  zurückzugeben.


    Die  Kaiserlich  japanische  Regierung  kündigt  gleichzeitig
an,  daß  sie,  falls  sie  nicht  bis  zum  23.  August  1914,  mittags,
  von  der  Kaiserlich  deutschen  Regierung  eine  Antwort