Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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Anlage 1. 
G 18.) 
a. An 
(die Reichsbank, Kontor für Wertpapiere) 
Gerlin) 
Die (Reichsbank) benachrichtigeln) in, daß -- die nach dem Depol- 
schein (der Niederlegungsbescheinigung) vom Nr. von 
mir mir 
uns uns der (Bank) 
hegennber zustehende Rückforderungsrecht dem Fürstlichen Hauptzollamte zu Gera als Sicher- 
für eigene Rechnung dort in Verwahrung gegebenen Wertpapiere und das 1 
heit für Stundung der von uns zu entrichtenden 
verpfändet habeln). 
Die (Neichsbank) ersucheln) in die vorbezeichneten Wertpapiere mit Erneuerungs- 
scheinen und laufenden Zinsscheinen sortan für das genannte Hauptzollamt zu verwahren 
und nur diesem gegen dessen Quittung herauszugeben. 
den 19 
Flrmenstempel) (Unterschrift) 
  
b. Der 
(Reichsbank, Kontor für Wertpapiere) 
(Berlin) 
wird das vorslehende Schreiben mit dem Ersuchen Übersandt, den Empfang auf der an- 
liegenden zweiten Ausfertigung zu bescheinigen und dicse an uns zurückzusenden. Dem 
gestellten Antrage schließen wir uns an. 
Gera, den 19 
Das Fürstliche Hauptzollamt. 
20
	        
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