Metadata: Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

Kriegsministerium. 
Berlin den 27. April 1889. 
Vorstehendes wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß hiernach die Wehrordnung auf Seite 
254, 256, 257, 262, 265, 270 bis 273, 276 u. ff. handschriftlich zu berichtigen ist. Besondere Tekturen 
werden nicht ausgegeben. 
No. 730/4. 89. A. 1. 
Kriegsministerium. 
J. A. 
v. Falckenstein. 
Berlin den 1. Mai 1889. 
Nr. 127. 
Berãnderungen 
in der Eintheilung der Garnisonbaukreise Stettin und Thorn. 
  
Bezeichnung 
  
der Bau- » 
aussichtsbezirke der Baukreise 
  
nach dem Wohnsitze 
Garnisonen cc. 
der Bauaufsichtsbezirke und Baukreise. 
  
Stettin 
Stettin I 
Stettin II 
(vorllbergehend) 
(elnstweilig) 
No. 439/4. 89. B. 5. 
Kriegsministerium. 
  
II. Armeekorps. 
Stettin nebst Barackenlager Krekow, Alt-Damm, Gollnow, 
Naugard, Stargard i. Pommern 
Stettin, Pasewalk. 
# Gnesen, Inowrazlaw. 
orn. 
v. Verdy. 
Berlin den 2. Mai 1889. 
Nr. 128. 
Tabellarische Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1888 gezogenen höchsten Loosnummern u. s. w. 
Auf Grund nachträglicher bezüglicher Meldungen ist in der tabellarischen Uebersicht der bei der Loosung im 
Jahre 1888 gezogenen 
Loosnummer 459 und beim Aushedungsbezirk Pleß, Bezirk Pleß als A 
öchsten Loosnummern u. s. w. beim Ausbebunzbezirt Bromberg, Stadt, als höchste 
schlußnummer 434 zu setzen. 
Außerdem sind auf Seite 15 die Ueberschriften in der 3. und 4. Spalte umzustellen. 
No. 699/4. 89. A. 1. 
v. Faldenstein. 
Nr. 129. 
Bekannemachung betreffend die von den höheren Lehranstalten in Bayern, Württemberg und Baden 
sowie von den 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht, welche sich für die im §. 90 der Wehrordnung vom 22. 
Unter Aufhebung der e e, 
en norddeutschen Einrichtungen theilweise abweichenden Organisation 
erwähnien Schulzeugnisse aus der von 
dettenkorps anszustellenden Zengnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- 
*5 igen ershirimmi schaftliche Befähigung f“ 
vom 24. März 1881 werden nachstehend diejenigen Bestimmungen 
November 1888 
des Unterrichiswesens in Bayern, Württemberg und Baden ergeben.
	        
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