Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Siebenundwanzigster Band. 1910-1911. (27)

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gelegenen Gemeinden wieder hergestellt werden. Von der geplant gewesenen 
Pflasterung der sogenannten „Reichsstraße“ in Hirschberg wurdc abgesehen, weil 
diese Straße voraussichtlich von der genannten Stadtgemeinde übernommen 
werden wird. 
Ferner wurde innerhalb der Ortslage von Weckersdorf eine verkehrs- 
gefährdende Stelle der Staatsstraße Schleiz—Zeulenroda sachgemäß verbreitert, 
die durch Ebersdorf führende Staatsstraße durch Kanalisation und Anbringung 
eines Bürgersteigs wesentlich verbessert und der Restteil des sogenannten „Bruch- 
grabens“ bei Köstritz kanalisiert. 
In außergewöhnlicher Weise aber wurde in dieser Etatsperiode der 
Kommunikationswegebau vom Staate gefördert. Der Verbindungsweg 
Lothra --Thimmendorf ist nach Verwilligung weiterer staatlicher Mittel chaussee- 
mäßig ausgebaut und dem Verkehr übergeben worden; ebenso einem alten 
Wunsche entsprechend der Ortsverbindungoweg Mehla-Triebes und Triebes— 
Zeulenroda; ferner unter Gewährung eines ganz bedeutenden Staatgzuschusses 
der von der Staatsstraße bei Windischenbernsdorf über Scheubengrobsdorf und 
Frankenthal nach Töppeln führende Kommunikationsweg. 
In beiden letzteren Fällen wurde sogar gegen Gewährung fest bestimmter 
Zuschüsse seitens der beteiligten Gemeinden die Unterhaltung und Beanfsichtigung 
dieser Ortsverbindungsstraßen vom Staate übernommen. . 
Wegen des schon mehrfach behandelten Ausbaues der durch das Brahmental 
führenden Kommunikationswege ist Unser Ministeriuim mit dem Herzoglich 
Sächsischen Staatsministerium in Altenburg in Verbindung getreten, eine 
Antwort aber ist von dort noch nicht eingegangen. 
Auch eine erhebliche Förderung des Brückenbaues hat die abgelaufene 
Etatsperiode gebracht: so wurden der Stadt Gera zum Neubau einer den 
jetzigen Verkehrsverhältnissen entsprechenden Brücke an Stelle der gegemwärtigen 
Heinrichsbrücke und zur dauernden Ablösung der von alters her bestehenden 
staatlichen Beitragspflicht zur Unterhaltung und Ernenerung dieser Brücke 
insgesamt 40000 Mark bewilligt. 
Die Gemeinde Saaldorf wurde durch Gewährung eines Staatsbeitrags 
in die Lage gesetzt, die längst ersehnte Brücke über die Saalc zwischen Mühlberg 
und Spaniershammer zu bauen; die im wesentlichen mit preußischen Mitteln, 
jedoch unter Gewährung eines diesseitigen Staatsbeitrags errichtete Saalebrücke 
bei Blankenstein, deren Unterhaltung auf reußischer Seite der letztgenannten 
Gemeinde obliegt, wurde dem Verkehr übergeben.
	        
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