Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

II. zu 
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gewerblichen Zwecken, mit Ausnahme des Salzes für solche Gewerbe, 
welche Nahrungs= und Genußmittel für Menschen berelten, namentlich auch 
mit Ausnahme des Salzes für die Herstellung von Tabaksfabrikaten, 
Mineralwässern und Bädern. 
Hinsichtlich der abgabenfreien Verabfolgung von Salz für die gedachten Zwecke 
find folgende Bestimmungen zu beobachten: 
1) das zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmte Salz kann, 
sowohl von inländischen Salzwerken und aus Fabriken, in welchen Salz als 
Nebenprodukt gewonnen wird, als auch unter Zollkontrole aus dem Aus- 
lande und aus Nlederlagen für unverzolltes oder unversteuertes Salz bezogen 
werden (Nr. 6). 
Das Salz ist vor der abgabenfreien Verabfolgung durch Vermischung 
mit geelgneten Stoffen zur Verwendung als Nahrungs= und Genußmittel für 
Menschen untauglich zu machen (zu denaturiren). 
2) Als Denaturirungsmittel sind anzuwenden: 
A. 
S 
für dasjenige Salz, welches zu landwirthschaftlichen oder gewerblichen 
Zwecken von den Salzwerksbesipern auf Vorrath bereitet oder das an 
Salzhändler zum weiteren Vertrieb überlassen werden soll (das sog. 
Handelssalz), und zwar: 
o) bei dem zur Viehfütterung bestimmten Salz 
29) aus Siedesalz: ½p Ct. Eisenoryd und ½p Ct. Pulver aus Wer- 
muthskraut, 
bb) aus Steinsalz: / pCt. Eisenoryd und ½pCt. Pulver aus Wer- 
muthskraut; " 
b) bei den sogenannten Viehsalz-Lecksteinen 
an) aus Siedesalz: 14pCt. Eisenoxyd und 1/4pCt. Holzkohlenpulver, 
bh) aus Steinsalz: 3/8pCt. Eisenoryd und ¼½ pCt. Holzkohlenpulver; 
) bei dem Düngesalz. 
1 pCt. Ruß; 
4) bei dem für gewerbliche Zwecke bestimmten Salz 
r#) aus Siedesalz: entweder ½pCCt. Thran und ½ pCt. Elsenoxyd 
oder ½pCtL. Thran und ½pCt. Kienruß, 
bb) aus Steinsalz: entweder ½ pCt. Thran und 3/8pCt. Eisenoxypd 
oder ½pCt. Thran und 3/8pCt. Kienruß. 
. für dasjenige, zu gewerblichen Zwecken oder zur Düngung bestimmte Salz, 
welches nach vorheriger Denaturirung auf einem inländischen Salzwerke 
oder bel einem Zoll= oder Steueramte auf Bestellung zur elgenen Ver-
	        
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