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Zwischen
der Großherzoglich Sächsischen Regierung, vertreten durch den Geheimen Staats-
rath Dr. von Groß, der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Reglerung, ver-
treten durch den Staatsminister von Gerstenberg Excellenz, und der Fürsllich
Neußlschen j. L.-Regierung, vertreten durch den Minister von Harbou Exeellenz,
einerseits und den Vankhäusern S. Bleichröder und Jacob Landau zu
Berlin andrerseits
ist heute folgender Vertrag abgeschlossen worden:
1.
Die Reglerungen des Grohberzogthums Sachsen, des Herzogthums Sachsen-Alten-
burg und des Fürstenthums Reuß j. L. verpflichten sich, einer nach den Vorschristen des
Handelsgesetzbuches zu constitutrenden Actlen-Gesellschaft die Concession zum Bau und
Betriebe einer von Weimar über Jena und Roda nach Gera führenden und an belden
genannten Endpuncten mit der Thüringer bez. der Gera= Gößniher Bahn in unmitel.
bare Verbindung zu bringenden Locomotiv. Eisenbahn unter den üblichen Concessions-
bedingungen und unter Verleihung der Expropriationsbefugniß, sowie unter Berücksichti-
hung der nachstehend vereinbarten besonderen Bestimmungen zu ertheilen.
2.
Die Bankhäuser Bleichröder und Landau verpflichten sich, diese Actiengesellschaft
spätestens secho Monate nach definitiver Genehmigung des gegenwärtigen Vertrages Sei-
tens der bethelligten Regierungen zu bilden und vorschriftsmäßig zu constituiren.
3.
Für die Ausführung des bezeichneten Unternehmens sind auf Grundlage der von
dem Eisenbahn= Baumeister Bohne angefertigten Vorarbeiten Detailspläne vorzulegen,
deren technische und landespolizeiliche Feststellung Seitens der betheiligten Regierungen
vorbehalten bleibt.
Eine Abänderung des vorliegenden Projects wird jedoch schon jetzt in so weit verein-
bart, als die Führung der Linte vom Bahnhofe Jena ab in der Nichtung nach Weimar