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Die Handlung Joeeph Steinberg's We. und Sohn Übernimmt aus diesem, von ihr verlang-
ten Begleitscheine die Verpflichtung, die Waaren, auf welche derselbe lautet, in der darin angegebenen
Gattung und Menge mit gegenwärtigem Begleitschein bis zum zelhnten Joni d. J. bei dem Uaupt-
Hteuer-Amte zu Golha oder, im Falle einer, vor Erreichung des ebengenannten Orts, von dem Be-
gleitschein. Inhaber angemeldeten Veränderung der Richtung oder Bestimmung des Transports, bei dem
alsdann, mit Zustimmung der betreffenden Zoll= oder Sceuerdehörde gewählten Amte binnen der ander-
weit festgesecten Frift unverändert und mit unverlehtem Verschlusse zur Revisson zu stellen oder stellen
zu lassen; ingleichen für den Betrag des Eingangszolls von den gedachten Waaren oder, so weit deren
Gattung nicht durch spegielle Revisson enmittelt ist, für den Betrag des Eingangszolls nach dem höch-
sten Tarissatze, den 9s. 43. und 58. der Joll- Ordnung gemäß, zu haften.
Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch dos, un Bogleitschrine ursprünglich oder,
auf den Antrag des Begleirschein, Inhabers, anderweit bestimmte Amt bescheinigt sein wird, daß jenen
Obliegenheiten völllg genügt sei.
Bemerkung wegen geleisteter Sicher- Atceptation -Erklaͤrung des Begleit-
heit
chein-Extrahenten.
Flir die vorstehend qcsgegkbkantwfltchtungm WasübemchmmdiesenBegltstschesnundmu
e Sicherheit demselben die vorstehend angegebenen Verpslich-
1 rist des aaon en: tungen.
2 g Altanburg, den vierten Juni 1830.
1. Josebh Steinberg's We. und Sohn.
utttirender Vermerk über streiehn Segleicen –4 . Zout.—
„achl Stüuck Bleie
isess — ——
Altenburg ben vierten Joni 1838.
Herzogl. Sächs. Haupt-Steuer-Amt.
(Siempel)
N. N.
Ol-Inparten. Ndusk. Ce###e:s#
Veulaale.