Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

Staatsvertrag 
zwischen Preußen, Sachsen, Reuß füngerer Kinie und Sachsen- Altenburg 
wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz, 
NKayna und Spora nach Meuselwitz und Wuitz-Mumedorf mit einer Ab- 
zweigung von Söllmnitz zur Reuhengrube. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Sachsen, Seine Durchlaucht der Erbprinz Neuß jüngerer Linie im Namen Seiner 
Durchlaucht des regierenden Fürsten und Seine Hoheit der Herzog von Sachsen- 
Altenburg haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer 
Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz 
und Wuitz-Mumodorf mit einer Abzweigung von Söllmuitz zur Reußengrube zu 
Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Künig von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrath Pannenberg, 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Oberfinanzrath Elterich, 
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linic im Namen Seiner 
Durchlaucht des regierenden Fürsten: 
Höchstihren Staatsminister Engelhardt, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Hüchstihren Geheimen Staatsrath von Borrics, 
von denen unter Vorbehalt der Ratifikation der nachstehende Vertrag verabredet 
und abgeschlossen worden ist. 
Artikel 1. 
Die Königlich Preußische, die Königlich Sächsische, die Herzoglich Sachsen- 
Altenburgische und die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung jüngerer Linie werden 
eine Eisenbahn von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz 
und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung von Söllmnitz zur Reußengrube 
zulassen und fördern. Insbesondere werden die Herzoglich Sachsen-Altenburgische 
Regierung und die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung jüngerer Linie unter den 
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