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ersten Male Anwendung gefunden hat. Die Geistlichen und öffentlichen Lehrer
sind in ihren Besoldungen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel ebenfalls auf-
gebessert und die Lehrer an den beiden Gymnasien den Lehrern am Realgymnasium
in Gera hinsichtlich der Besoldungen gleichgestellt worden.
Um das Gleichgewicht zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben
herzustellen, ist es nöthig gewesen, den Landessparkassen innerhalb der durch das
Sparkassenstatut gezogenen Grenze erhöhte Abgaben an den Staat aufzuerlegen
und bei den Gymnasien zur Bestreitung des Mehraufwandes an Besoldungen
die Schulgelder zu erhöhen.
Die ordnungsmäßige Fortführung des Staatohaushalts gestaltet sich
immer schwicriger, weil durch die Steigerung der Matrikularbeiträge, die in der
Reichsverfassung nur als ein vorübergehender Nothbehelf gedacht sind und zu
Ungunsten der kleineren Bundesstaaten als unbillige Kopfsteuer wirken, jede
Vorauoberechnung der Staatsbedürfnisse vereitelt wird. Es müßte zu unhalt-
baren Zuständen führen, wenn die Reichsverwaltung weiterhin auf die Feststellung
des Erfordernisses für die Reichsausgaben sich beschränken und den Einzelstaaten,
unbekümmert um deren finanzielle Lage, die Sorge für Beschaffung der Deckungs-
mittel überlassen wollte.
Aus den in früheren Perioden angesammelten Beständen der Hauptstaats-
kasse sind mehrfache außerordentliche Ausgaben bestritten worden. Die staats-
fiskalischen Gebäude und Chausseen haben, abgesehen von der laufenden Unterhaltung,
manchen im Voranschlage nicht berücksichtigten Aufwand erfordert; einer größeren
Anzahl von Gemeinden sind Staatsbeihilfen, theils zu Schulbanten, theils in ein-
zelnen Fällen zu Wegebauten bewilligt worden; nach Verfüglichstellung entsprechender
Vergütungen haben zur Ausbildung von Handfertigkeitslehrerinnen Unterrichts-
kurse stattgefunden, die den Volkoschulen des Landes zum Nutzen gereichen werden:
den Justizbeamten, die an den Vorlesungen über das Bürgerliche Gesetzbuch
theilgenommen haben, sind Zehrungs= und Reisekosten ersetzt worden: von dem
Alberti'schen Repertorium der Gesetze und Verordnungen hat die Verlagshandlung
nach Zusicherung eines staatlichen Kostenbeitrags eine neue Auflage veranstaltet.
Weiter sind Mittel bewilligt worden zur Begründung einer neuen Lehrer-
stelle am Landesseminare zu Schleiz, zur Gewährung von Beiträgen für Volks-
bibliotheken, zur Entschädigung der Gerichtsvollzieher in Gera für Expeditions-
lokale, zum Ankaufe eines Desinfektionsapparates für das Amtgsgericht in Schleiz
und zur Beschaffung neuer Turngeräthe für das Landesseminar.