Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

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E 
Nationale 
aus dem Bezirke.. . .. . ... Vormusterungsbezirk 
ausgehobenen Mobilmachungspferde. 
1. In den für die Transportführer bestimmten Nationalen (§ 25) ist die Bezeichnung des 
Truppentheils, für welchen die Pferde bestimmt sind, der Ueberschrift beizusügen. 
2. Die Natlonale sind am Schlusse von den Aushebungskommissaren und Taxatorcn durch 
Namensunterschrist und Datum zu vollziehen.
	        
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