Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

Anlage J (zu § 20). 
des Pferde-Aushebungs-Nationals 
oder 
des Fahrzeug-Verzeichnisses. 
Anerkenntniß. 
Daß dnrrr . ... 
zur Armee-Mobilmachnnna 
—m-- ferd 
von Geschlecht 
„ Größe Centimeter 
„ Alter Jahren 
..... Fahrzeuge 
..... Geschirre nebst Zubehör 
heute abgeliefert hat, wofür demselben der Taxwerth von. .. . .. 4, 
geschribbeen Mark, gegen Ablieferung 
dieses Anerkenntnisses und auf nachstehende Quittung zu zahlen ist, bescheinigt 
...... den...tt".........19.. 
Der Civil-Aushebungs-Kommissar. 
(Stempel der 
Vezirksbehörde.) 
Uuittung. 
Vorstehendden , geschrieben 
Mark, habe ich aus drrnrr Kasse zu 
................ baar und richtig erhalten und quittire hiermit. 
...... den...k!I-1.........10.. 
(Unterschrift des Empfängers.) 
Anmerkung: Nlcht Gültiges ist zu durchstreichen.
	        
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