Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Anlagt 4. 
Ses 
Ouittungs-Bogen 
über die Einzahlungen 
auf Sptück Actien 
der 
Eisenbahn= Gesellschaft Gößnitz= Gera. 
Von 
sind auf die von ihm gezeichnete 
Stuck Actien 
der Eisenbahn- Gesellschaft Gößnitz-Gera 
beute Funizehn Thaler —., —,„, Silber-Conr. per Ackie, zusammen 
an das unterzeichnete Comite bei 
baar eingezahlt worden. Er hat dadurch verhältnihmäßigen Antheil an dem gesammten 
Eigenthum, Gewinn und Verlust der gedachten Eisenbahn.Gesellschaft erlangt, dagegen aber 
auch die Verpflichung übernommen, auf jede Actie in den von dem Directorio der Ge- 
sellschaft bestimmten Fristen und Raten nach und nach unter Zurechnung der geleisteten 
ersten Einzahlung Einbundert Thaler S.,C. einzuzahlen. 
Für die Einzahlung von Vierzig Thalern auf jede der von ihm beseichneren 
Actien ist der Obengenannte verhastlich. 
Ronneburg, den März 1863. 
Das Comité für die Eisenbahn-Gesellschaft Gößnitz-Gera. 
(Stempel.) Sonnenkalb. 
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