Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Artikel 19. 
Dex gegenwärtige Vertrag trut vom Datum des Austausches der Ratificationen 
an in Krast und dauert bis zum 31. December 1865; derselbe soll aber auch nach Ab- 
lauf dieses Termines in Wirksamkeit bleiben, wenn keiner der vertragenden Theile dem 
anderen zwölf Monate vorher seinen Wunsch angekündigt hat, den gedachten Vertrag 
aufhören zu lassen. Derselbe Termin soll zwischen der Aufkündlgung und dem Erlöschen 
des Vertrages liegen, wenn diese Kündigung zu irgend einer Zeit nach dem 31. Decem- 
ber 1865 erfolgt. 
Nach erfolgter Anzeige des Beschlusses des einen der vertragenden Theile, daß der 
Vertrag aufhören soll und nach Ablauf des Termins von zwölf Monaten sollen alle in 
dem gedachten Vertrage enthaltenen Abreden jede Wirkung verlieren, mit Ausnahme der- 
jenigen, welche auf die friedlichen und freundschaftlichen Beziehungen der beiden vertra- 
genden Theile und ihrer Unterthanen und Bürger Bezug haben, welche sortfahren sollen. 
für beide Theile verpflichtend zu sein. 
Artikel 20. 
Der gegenwärtige Vertrag soll ratificirt werden und sollen die Ratificationen zu 
Santiago binnen achtzehen Monaten, vom Datum desselben ab, oder wenn möglich frü- 
ber, ausgetauscht werden. 
Zur Urkunde dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den Vertrag unter- 
zeichnet und ihre Siegel beigefügt in der Stadt Santiago den ersten Februar im Jahre 
des Herru ein Tausend acht hundert zwei und sechzig. 
(gez.) Carl Ferdinand Levenhagen. 
(L. S.) 
(ez.) Jovino Novoa. 
(. 8.)
	        
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