500
2) Ministerialverfügung vom 21. Juni 1865, das Gewerbesalz betr.
(Public. in Nr. 26. des Amts. und Zeronungstlalts rom Jahe 1805.)
Mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren unter den Regierungen des Thüringi,
schen Zoll- und Handelsvereins zu Stande gekommenen Vereinbarungen haben wir be.
ichlossen, wegen des Bezuges von Salz zu gewerblichen Zwecken folgende Bestlmmungen
zu treffen:
l.
Die Verabfolgung von sogenanntem Gewerbesalze wird fortan nur denjenigen Ge-
werbtreibenden versagt werden, welche Nahrungs= oder Genußmittel für Menschen her-
stellen, also Bäckern, Fleischern, Condikoren, Buttersabrikanten, Händlern mit eingemach-
len Gemüsen, Tabaksfabrikanten, Mineralwasserfabrikanten u. s. w.
2.
Alle anderen Gewerbtreibenden dagegen können unter der Bedingung der Denatu-
ratkon das zur Herstellung ihrer Fabrikate erforderliche Salz in Mengen von mindeslene
1 Centner zu ermäßigtem Preise erhalten.
3.
Die betreffenden Gewerbtreibenden haben zu diesem Behufe an das Landrathsamt
ihres Bezirks sich zu wenden, welches, nöthigenfalls nach Erörterung der Verhältnisse,
über das abzugebende Quantum allfährlich eine allgemeine Anweisung ertheilt. Diese
erfolgt im Bezirke Gera durch Aushändigung eines sogenannten großen Salzbucher,
welches zum unmittelbaren Bezuge des Gewerbesalzes aus der Faktorei Heinrichshall er-
mächtigt, während in den oberen Landestheilen die generelle Anweisung des Landraths-
amles jedesmal bei dem Steueramte bezügl. der Steuerrezeptur zu produziren st, um
die Ausfertigung der üblichen Bezugslegitlmalionen zu erwirken.
Ueber die angewiesenen Quaniitäten haben die Landrathsämter besondere Journale
iu führen und nach Ablauf jedes Jahres an uns einzusenden.
4.
Die Bereitung des Gewerbesalzes hat in der Weise zu erfolgen, daß
auf 95 Pfund schwarzes oder gelbes Salz 5 Pfund Holzasche, oder auf 100
Pfund Salz ½ Loth Kienruß oder aber auf 98 53/4 Pfund Salz 1 Pfund ge-
pulvertes Wermuthskraut und ½/ Pfund kupferfreies Eisenoxyd oder aber
auf 985⅜ Pfund weißes Koch- Salz ebenfalls 1 Pfund gepulvertes Wer-
muthskraut und ½ Pfund kupferfreies Eisenoxyd beigemischt werden.
—
—2
½7