Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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be-Legitimation bel den einschlägigen Behörden des (Großberzogthums Hessen, König- 
reicho Preußen 2c.), beschelniget, daß das ebengedachte Handelshaus (die ebengedachte Fa- 
brik, Anstalt) für seinen (ihren) Gewerbebetrieb im hiesigen Lande die gesehlich bestehen- 
den Steuern zu entrichten hat. 
Dies Zeugnt# ist gültig auf Monat. 
Personal-Beschreibung und Unterschrift des Reisenden. 
  
3) Vekanmtmachung, die Abserligungsbesugnisse des Kursürsll. Hess. Steueramles zu Witzenhausen betr. 
(Pukl. im Amts - und Vererdnungsbl. om 20. April 1891.) 
Nach einer anber gelangten amtlichen Mittheilung ist dem Kurfürstlich Hessischen 
Nebensieneramte zu Witzenhausen die Befugniß zur Erledigung von Vegleitscheinen II. 
reigelegt worden: was hiermit zur öffentlichen Kennmiß gebracht wird. 
Gera, den 19. April 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
  
4) Bekanntmachung, den Auschluß der Gresih. Vakischen Slaalsregierung on die Kouvenlion vom 
11. Juli 1853 betr. 
(Putl. im Amis= und Vererdnungebl. am 10. Mai 1851.) 
Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist auch die Großherzoglich 
Badische Regierung der in Eisenach am 1I. Juli vor. Is. abgeschlossenen Ueber- 
einkunft im Betreff der Verpflegung erkrankter und der Beerdigung verstorbener gegen- 
eitiger Staatsangehörigen, unterm 18. März dss. Is. beigetreten: was hiermit unter 
37°
	        
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