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be-Legitimation bel den einschlägigen Behörden des (Großberzogthums Hessen, König-
reicho Preußen 2c.), beschelniget, daß das ebengedachte Handelshaus (die ebengedachte Fa-
brik, Anstalt) für seinen (ihren) Gewerbebetrieb im hiesigen Lande die gesehlich bestehen-
den Steuern zu entrichten hat.
Dies Zeugnt# ist gültig auf Monat.
Personal-Beschreibung und Unterschrift des Reisenden.
3) Vekanmtmachung, die Abserligungsbesugnisse des Kursürsll. Hess. Steueramles zu Witzenhausen betr.
(Pukl. im Amts - und Vererdnungsbl. om 20. April 1891.)
Nach einer anber gelangten amtlichen Mittheilung ist dem Kurfürstlich Hessischen
Nebensieneramte zu Witzenhausen die Befugniß zur Erledigung von Vegleitscheinen II.
reigelegt worden: was hiermit zur öffentlichen Kennmiß gebracht wird.
Gera, den 19. April 1851.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Semmel.
4) Bekanntmachung, den Auschluß der Gresih. Vakischen Slaalsregierung on die Kouvenlion vom
11. Juli 1853 betr.
(Putl. im Amis= und Vererdnungebl. am 10. Mai 1851.)
Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist auch die Großherzoglich
Badische Regierung der in Eisenach am 1I. Juli vor. Is. abgeschlossenen Ueber-
einkunft im Betreff der Verpflegung erkrankter und der Beerdigung verstorbener gegen-
eitiger Staatsangehörigen, unterm 18. März dss. Is. beigetreten: was hiermit unter
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