Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. Novbr. 1853 (Gesehs. Nr. 156. 5.) zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 2. Mai 1851. 
Fürstlich Neuß-Mauisches Ministerium. 
von Bretschneit er. 
Semmel. 
  
5) Vekannimachung, die Abserligungsbesunnisse des Königl. Prenß. Nebenzellamtes zu Schlaney betr. 
(Publ. iu Auts= und Veret#nungétl. am 10. Mai 1334.) 
Dem Königl. Preußischen Neben-Zollamte I. zu Schlauen in Schlesien ist wider- 
ruflich die unbeschränkte Besugniß zur Ausstellung und Erledigung von Begleitscheinen 
I. und Ul. ertheilt worden: was hiermit zur öffentlichen Kennmiß gebracht wird. 
Gera, den 2. Mai 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
  
6) Vekanntmachung, die Aufhebung der Waarenkontrole im Binnenlande in der Königl. Preuß. 
Provins Westyhalen, sewie in den Fürstl. Waldeck'schen und Fürsil. Lirpe'schen Gebietstheilen beu 
(Unkl. im Amtis= und Vererdnungstl. am 10. Mei 19831.) 
Nach einer anher gelangten Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministe- 
riums ist die Waaren-Kontrole im Binnenlande, soweit sie noch in der Provinz West- 
phalen und in den dieser Provinz angeschlossenen Fürstlich Waldeck'schen und Fürflich 
Lippeschen Gebietotheilen seitber bestanden hat, nunmehr ebenfalls aufgehoben worden, 
jedoch mit der einzigen Ausnahme, daß sie im Regierungsbezirke Münster für den Kaffre 
auch noch sernerbin besiebet: was mit Bezugnahme auf unsere Verordnung vom 21 Ja- 
nuar 1852 hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 2. Mai 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel.
	        
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