Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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4) Steuerpatent. 
(Putl. im Amts= und Vererdnungsbl. am 26. Juli 1880.) 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna- 
den Jungerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Ael- 
tester, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranich- 
feld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 
Nach Vellendung der zu Revision der Personal= und Gewerbsieuerkataster angcord- 
neten Vorarbeiten haben Wir im Hinblick auf die gedrückten Jeitverhältnisse beschlossen, 
von der durch den, im vorigen Jahre versammelt gewesenen Landtag bewilligten Per- 
soenal= und Gewerbsteuer zunächst nur 
. Sieben Termine 
auszuschreiben, dergestalt, daß 
zwei Termine am 15. August, 
ein Termin am 15. September, 
zwei Termine am 16. Oktober, 
ein Termin am 15. November, 
ein Termin am 15. Dezember 
zu entrichten sind. 
Außerdem soll vom 1. Oktober dss. Is. ab der gleichfalls bewilligte Kartenstempel 
in der Weise zur Erhebung kommen, daß 
10 fyr — pf. von einer Tarokkarte, 
5 .. — „von einer L'hombre- oder Whist-Karte, 
2. 6 - von einer deutschen Spielkarte 
zu entrichten sund. 
Unser Minisierium isi mit Ausführung dieser Verordnung, namentlich mit Bestim- 
mung der nach der Jollvereinsgesehgebung erforderlichen Kontrolemgaßregeln über den Kar- 
tenstemvel beanftraget. 
Urkundlich haben Wir die gegenwärtige Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen 
und Unser Landesfürstliches Insiegel beidrücken lassen. 
So gescheben Schleß Ebersdorf, am 15. Juli 1851. 
(L. S.) Heinrich d. 67. F. Reuß. 
v. Bretschneider.
	        
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