Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Manuskripte (beschriebenes Papier) und Akten; Zeichnungen, Gemälde. 
Bücher, gedruckte, sowohl gebunden als ungebunden; Vandkarten; Musikalien; Kupfer- 
und Stahl-Stiche, Lithographien, Holzschulike, schwarz oder farbig, ordinäre Bilderbogen; 
sofern diese Gegenstände in einem der kontrahirenden Staaten gedruckt und verlegt sind. 
Schau= und Denk-Münzen. 
Anmerkung. Die für Zeltungen, Kalender und Ankündigungen ebra bestehende 
Stempelabgabe bleibt vorbehalten. 
20. Seide Kokons (Seiden-Galleten). 
21. Steine und Stei 
Hierunter sind verstanden: alle behauene und zntehmene Vuhe, Kalk., Schiefer- 
Ziegel= und Mauer-Steine; Mühlsteine; Schleif- uud Weg-Steine aller Art; Flimen= 
stelne; Lilhographir-Steine, gravirte oder begzelchnete. 
Schieferstiste und Schiefertafeln (auch in hölzernen Nahmen); große Arbeiten aun 
Marmor, Granik, Sandstein und Gyps (Monumente, Statuen, Büsten und dergleichen): 
Waaren aus Serpentin-Stein. 
22. Stroh-, NMohr= und Bast-Waaren, nämlich: 
Matten und Fußdecken von — Binsen, Stroh und Schilf, ordinäre, ungefärbte. 
ic h, nämlich: 
Pferde, Maulesel, Manlthie cn EEIEEIIIII 
der Hammel; Ziegen. 
. Wagen und Schlitten, 
ohne veder= oder Polster-Arbeit. 
25. Wildpret. 
kleines (Hasen, Kanluchen). 
26. Wolle, näilich: 
Schaaf= und Lamm-Wolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, rol, gebleicht 
und gefärbt.
	        
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