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Manuskripte (beschriebenes Papier) und Akten; Zeichnungen, Gemälde.
Bücher, gedruckte, sowohl gebunden als ungebunden; Vandkarten; Musikalien; Kupfer-
und Stahl-Stiche, Lithographien, Holzschulike, schwarz oder farbig, ordinäre Bilderbogen;
sofern diese Gegenstände in einem der kontrahirenden Staaten gedruckt und verlegt sind.
Schau= und Denk-Münzen.
Anmerkung. Die für Zeltungen, Kalender und Ankündigungen ebra bestehende
Stempelabgabe bleibt vorbehalten.
20. Seide Kokons (Seiden-Galleten).
21. Steine und Stei
Hierunter sind verstanden: alle behauene und zntehmene Vuhe, Kalk., Schiefer-
Ziegel= und Mauer-Steine; Mühlsteine; Schleif- uud Weg-Steine aller Art; Flimen=
stelne; Lilhographir-Steine, gravirte oder begzelchnete.
Schieferstiste und Schiefertafeln (auch in hölzernen Nahmen); große Arbeiten aun
Marmor, Granik, Sandstein und Gyps (Monumente, Statuen, Büsten und dergleichen):
Waaren aus Serpentin-Stein.
22. Stroh-, NMohr= und Bast-Waaren, nämlich:
Matten und Fußdecken von — Binsen, Stroh und Schilf, ordinäre, ungefärbte.
ic h, nämlich:
Pferde, Maulesel, Manlthie cn EEIEEIIIII
der Hammel; Ziegen.
. Wagen und Schlitten,
ohne veder= oder Polster-Arbeit.
25. Wildpret.
kleines (Hasen, Kanluchen).
26. Wolle, näilich:
Schaaf= und Lamm-Wolle, rohe und gekämmte, ingleichen gemahlene, rol, gebleicht
und gefärbt.