Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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zwei Termine zum 1. Maͤrz, 
zwei Termine zum 1. April, 
einen Termin zum 1. Juni, 
einen Termin zum 1. Juli, 
zwei Termine zum 1. September, 
zwei Termine zum 1. November. 
III. An Kartenstempel 
die durch das Patent vom 15. Juli d. J. geordneten Säge. 
Unser Ministerium ist mit der Auaführung dieses Steuerausschreibens sowie mit 
Anordnung der desfalls erforderlichen Ausführungsmaaßregeln beauftraget, während es 
rücksichtlich der in Gemäßheit der Zollverträge zur Erhebung kommenden indirekten Ab- 
aben bei den deshalb ergangenen Gesetzen und Verordnungen bewendet. 
Urkundlich haben Wir die gegenwärtige Verordnung hböchsteigenhändig vollzogen 
und mit Unserm Landesfürsilichen Insicgel bedrucken lassen. 
So geschehen Schloß Osterstein, am 30. Dezember 1854. 
(L. S.) Heinrich d. 67. F. Reuß. 
v. Bretschneider. 
  
2) Bekanntmachung, die Einziehung des K. B. Hauptzollamtes Reichenhall betr. 
(Publ. im Amts= und Vererminzkkl. am 3. Jannar 183;.) 
Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung soll das Königlich Bayerische 
Hauptzollam tim Innern Reichenhall vom 1. Jannar 1855 an eingezogen und sollen die dem- 
selben übertragen gewesenen Funktionen den beiden nächstbesindlichen Hauptzollämtern 
Freilassing und Rosenheim zugewiesen werden, und zwar in der Weise, daß die Neben- 
zollämter I. Schwarzbach (in Walserberg) Melleck und Schellenberg (in Hangen- 
deustein) dem erstgenannten Hauptzollamte und das Nebenzollamt 1. Reit im Winkel 
dem leptgenannten Hauptzollamte unterstellt werden: was hierdurch zur allgemeinen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Gera, den 27. Dezember 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
 
	        
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