Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Gesetzsammlung 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
No. 179. 
Konzessions-Urkunde für die Gera'er Vank. 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden 
Tüngerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Aeltester, 
Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, 
Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c. 
haben dem Rittergutstesitzer Oskar Banckwiß zu Leipzig auf Grund der unter dem 
47. Juli rorigen und 14. Augunt dieses Jahres ertbeilten Zusicherungen zu Errichtung 
einer auf Aktien gegründeten Bank in Gera unter der Bedingung Konzession erthellt, 
daß Leptere nach erfolgter Zeichnung von Zwei Millionen Thalern, als der ersten Hälfte 
des Aktienkapitals, auf die durch die Zeichnung begründete Aktiengesellschaft übergeht, 
und daß der Geschäftsbetrieb der Bank erst nach der Einzahlung von mindestens 20 
Prozent der wirklich gezeichneten ersien Hälste des Aktienkapitals, also von vier Mal 
Hundert Tausend Thalern, begonnen werden darf. 
Zu dem Ende wollen Wir die zu begründende Aktiengesellschaft mit den Rechten 
und Verbindlichkriten einer Korporation hiermit bestätigen und die nachsolgenden Statu- 
ten derselben in allen Punkten genebmigen. 
Hierüber ist gegenwärtiges 
Bestätigungsdekret 
unter Unserer Unterschrist und Beidrückung Unseres Fürstlichen Sienels ausgrfertigt 
worden. 
Schloh Schleiz, den 13. November 1855. 
5 v. Geldern. 
Ausgegeben am 28. Nevember 18355. 601
	        
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