Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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wesentliche Erleichterung an den ihnen bezüglich des Wurzbach-Röttersdorfer Kom- 
munikationswegs obliegenden Verpflichtungen, die Gemeinden Langenwetzendorf und 
Göttendorf den von der der ersteren Gemeinde zu Straßenbanzwecken verwilligten 
Summe verbliebenen Rest, Gruener in Wurzbach volle Abfindung wegen der aus 
Veranlassung des Wurzbach-Grünauer Straßenbaus erhobenen Ausprüche, der Lehrer 
Eismann die von ihm beanspruchte Erhöhung seiner Peusion. 
Die Wasser-Beschädigungen, welche durch einen Statt gehabten Wolkenbruch 
in mehreren Gemeinden des oberländischen Bezirks erwachsen sind, werden gegenwärtig 
veranschlagt und innerhalb der bewilligten Mittel den Beschädigten Unterstütungen 
gewährt werden. 
Das Projekt der Elsterregulirung ist durch einen Wasserbauverständigen unter- 
sucht, in Bezug auf die Lokalitäten des Seminars von dem oberländischen Vauinspeklor 
ein Gutachten abgegeben worden, das mit dem nächsten Etat abschriftlich an den 
Landtag gelangen wird. 
Der Wunsch der Gemeinde Großaga wegen Errichtung einer Apotheke dürfte 
dadurch seine Erledigung gefunden haben, daß sich dort ein Arzt niedergelassen hat, 
dem das Recht zum Selbstdispensiren ertheilt worden ist. 
Wegen Aufhebung des Sportelzuschlags, eines neuen Staatsbdienergesetzes, eines 
Gesehes über die Mitwirkung der Gemeinden bei der Beseßung geistlicher Stellen 
und die Verwallung des Vermögens der Kirchen und Pfarreien und einer Abänderung 
der Bestimmungen über die Wahl der Gemeinderathsmitglieder werden dem neuen 
Landtag Gesevesvorlagen zugehen und im Etat Mittel beantragt werden zu Entschädigung 
unschuldig Verurtheilter. 
Auch wird dem nächsten Landtag eine Geseheesvorlage hinsichtlich der Klassen- 
und klassisizirten Einkommensteuer zugehen und der Antrag auf Ermäßigung der 
Grundstener bei Entwerfung des nächsten Etats in Erwägung genommen werden. 
Behufs Beseitigung der beim Hauptsteueramt bestehenden Uebelstände durch 
dessen Verlegung sind von Neuem mit der Königlich Preußischen Eisenbahnverwaltung 
Verhandlungen eingeleitet worden, welche nach ihrem dermaligen Stande ein gunstigeres 
Ergebniß erhoffen lassen als die früheren. 
Wegen der die Wildschäden belreffenden Anträge werden die erforderlichen 
Vorerörterungen vorgenommen. 
Eine Berechtigung des Landtags, von dem Ministerium die Vorlegung von 
Berichten und Protokollen des Ministerialrevisors zu verlangen, vermag um so weniger 
anerkannt zu werden, als das Ministerium stets bereit gewesen ist, jede gewünschte 
Auskunft zu ertheilen.
	        
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