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Die Aufhebung des Wege= und Pflastergeldes in der Stadt Gera und
der Verbrauchsabgabe von den daselbst eingebrachten land= und forstwirth=
schaftlichen Erzeugnissen ist zur Zeit wohl kaum für ausführbar zu erachten,
weil die Stadtgemeinde bei ihrer jetzigen Finanzlage schwerlich im Stande sein
würde, den ihr hiernach erwachsenden Einnahmeausfall anderweit zu decken.
Wir haben Uns nicht entschließen können, die Aufhebung der Vorschule
am Gymnasium in Gera anzuordnen. Die Vortheile, die diese Vorschule dem
Gymnasium bringt, sind so erheblich, daß die Maßregel der Aufhebung Uns
nicht gerechtfertigt erscheint.
Die vom Landtage beantragte Einziehung einer Amtorichterstelle in
Schleiz oder Lobenstein hat sich als unansführbar herausgestellt. Bei dem
Amtsgerichte Schleiz ist versuchsweise eine zur Erledigung gekommene Amts-
richterstelle ungefähr 11 Jahr umbesetzt geblieben: die Erfahrung hat
aber gelehrt, daß die Geschäfte von zwei Amtsrichtern nicht rechtzeitig erledigt
werden können. Ebenso ist in Lobenstein die Einziehung einer Richterstelle ohne
Gefährdung der ordnungemäßigen Geschäftsführung nicht müglich. Die Ver-
minderung des Richterpersonals würde den Interessen der Bevölkerung in den
betreffenden Gerichtobezirken zuwiderlaufen und am wenigsten in der nächsten
Zeit, in der den Amtsgerichten mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz-
buchs neue Aufgaben erwachsen, für rathsam zu erachten sein.
Schließlich sprechen Wir dem Landtage Unsern Dank aus für die Hin-
gebung und Gewissenhaftigkeit, mit der er die ihm überwiesenen zahlreichen
Vorlagen erledigt hat.
Urkumdlich haben Wir den gegenwärtigen
Landtagsabschied
unter Beidruckung Unseres Fürstlichen Insiegelo eigenhändig vollzogen.
Schloß Eberodorf, am 31. August 1898.
Im Namen Seiner Durchlaucht des Jürsten:
(I. S.) Heinrich XXVII., Erbprinz.
Engelhardt. v. Hinüber. K. Graesel.