Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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5 3. 
Treten an einem Orte ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, 
Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Eutzündungen in größerer 
Verbreitung auf, so wird die Impfung ausgesetzt. 
Aus einem Hause, in welchem Fälle der genannten Krankheiten zur Impfzeit 
vorgekommen sind, dürfen Kinder zum öffentlichen Termin nicht gebracht werden; auch 
haben sich Erwachsene aus solchen Häusern vom Impftermine fern zu halten. 
Impfung und Nachschau an Kindern aus solchen Häusern müssen getrennt von 
den Ubrigen Impflingen vorgenommen werden. 
Ebenso ist zu verfahren, wenn in einem Hause die natürlichen Pocken auf- 
getreten sind. 
8g 4. 
Bereits bei der Bekanntmachung des Impftermins ist dafür Sorge zu tragen, 
daß die Angehörigen der Impflinge nach Maßgabe der Anlage sub O gedruckle 
Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung 
der Impflinge während der Entwickelung der Impfblattern erhalten. 
Zu dem Behufe haben die Impfärzte die erforderliche Anzahl dieser — von 
der Fürstlichen Ministerial-Kanzlei unentgeltlich zu beziehenden — Verhaltungs- 
vorschriften den betressenden Gemeindevorständen zur Zustellung an die Angehörigen 
der Impfpflichtigen rechtzeitig zu übermitteln. 
8 6. 
Für die öffentliche Impfung sind helle, heizbare, genügend große, gehörig 
gereinigte und gelüftete Räume bereit zu stellen, welche womöglich auch eine Trennung 
des Warteraumes vom Operationszimmer gestatten. 
Bei kühler Witterung sind die Räume zu heizen. 
5 6. 
Eine Ueberfällung der Impfräume, namentlich des Operationszimmers ist zu 
vermeiden. Die Zahl der gleichzeitig vorzuladenden Impflinge hat sich nach der 
Größe der Impfräume zu richten. 
§ 7. 
Es ist thunlichst zu vermeiden, daß die Impfung mit der Nachschau bereits 
früher geimpfter zusammenfällt, ebenso auch, daß Erstimpflinge und Wiederimpflinge 
(Revaceinanden, Schulkinder) gleichzeitig im Impflokale anwesend sind.
	        
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