Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

246 
D übernimmt aus dieser von ihm abgegebenen 
Abmeldung die Verpflichuung, die Wagren, auf welche dieselbe lautet, in der darin angegebenen 
Gattung und Menge mit gegenwärtiger Abmeldung bis zum 
unverändert und mit unverletztem Verschlusse bei der Struer-Expedition unf dem Bahnhofe der 
Elsenbahn bieselbst zur Reviston zu stellen oder stellen zu 
lassen; ingleichen für den Betag ded Eingangszolles von den vorgedachren Waaren oder, soweit 
deren Gattung nicht durch spezielle Revision ermittelt ist, für den Betrag des Eingangszollés nach 
dem höchsten Tarifsatze, den §§. 43 und 58 der Zollordnung gemäß, zu haften. 
Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch die vorgenannte Steuer Expedition be- 
scheinigt sein wird, daß jenen Obliegenheiteu völlig genügt sei, und wenn außerdem noch der Waaren- 
Ausgang den für den Verkehr auf den Eisenbahnen bestehenden besonderen Vorschriften gemäß nach- 
gewiesen sein wird. 
Bemerkung wegen geleisteter Sicher- Acceptations-Erklärung. 
. übernehme diese 
Für die vorstehend angegebenen Verpflicht- Abmeldung und mit derselben die vorstehend 
tungen ist Sicher- angegebenen Verpflichtungen. 
beit geleistet. 
Unterschrift des Bürgen: 
den ten 135 
Haupt-Steueramt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.