Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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auf Gesetzesvorlagen an die nächste Landtagsversammlung bleibt die landesherrliche Ent- 
schliebung vorbehalten, bis die Zeit dazu gekommen sein wird. 
Der von Unserm Ministerium mil Ermächtigung des Landtags mit der Herzoglich 
Sachsen-Alteuburg'schen Staatoregierung abgeschlossene Vertrag über die Aufnahme der 
bierländischen Irren in der Anstalt zu Roda ist vollständig in Ausführung gekommen. 
Wegen Abschluß eines Uebereinkommens mit der Königlich Preußischen Behörde über die 
Unterbringung hiesiger Sträflinge in der Strafanstalt zu Zeitz, wodurch die Aufhebung 
des Zuchthauses in Lobensiein möglich gemacht werden würde, snd die Unterhandlungen 
eingeleitct. 
Das Kaufgeschäft mit der Stadtgemeinde Gera wegen des jetigen Justizamsgebäu- 
des ist erledigt; dasselbe kann nunmehr nach der neuesten Landtagserklärung geschehen 
binsichtlich des herrschaftlichen Hauses in der Heinrichsstadt Schleiz, welches wir nach dem 
Brande im Jahre 1856 zur Unterbringung der Verwaltungsbehörden und des Milstalrs 
haben einräumen lassen. 
Das übex die Beziehungen zwischen der Landes= und Kammerkasse im Jahre 1853 
getroffene Uebereinkommen haben Wir ungrachtet der großen für das Cameralinteresse 
damit verhundenen Opfer fortbestehen lassen; es wird Uns zur Genugthuung gereichen, 
wenn die Ansechtung eines späteren, ün allseitigen guten Glauben abgeschlossenen Ver- 
trags unterbleibt, und damit wieder andere gegenseitige Anforderungen und Anrechnun- 
gen in Wegfall kommen. 
Der Staatshaushalt ist nach Ausweis der dem Landtagsausschuß vorgelegenen Rech- 
nungen in den beiden ersten Jahren der Landtagsperiode und, wie die Rechnung von 
1859 ergeben wird, auch in dem lehtverflossenen Jahre — abgesehen von den schon mit- 
telst besonderer Vorlagen dem Landtage nachgewiesenen Mehrausgaben für Bundeskassen- 
beiträge, für die Marschbereltschaft des Contingents und den zur Beschäftigung der Ar- 
beitslosen in Lobenstein unternommenen Straßenbau — im Wesentlichen Iin Ueberein- 
stimmung mit dem Voranschlage geblieben. Die im Jahre 1857 vorbehaltenen Verwend- 
ungen aus den damaligen Bestänken sind vollständig in Ausführung gekommen und es 
ist außerdem noch ein erheblicher Betrag zur überetatsmäßigen Schuldentllgung der 
Staaksschuldenkommission zur Verfügung gestellt worden. 
In Betreff des Etats für die Jahre 1860, 1861 und 1862 ist ein besonderes lan- 
desherrliches Dekret an den Landtag ergangen. 
Es thut Uns leld, daß in jenen keine Geldbewilllgungen aufgenommen worden sind 
für mehrere nühliche und nothwendige Bauten, wie den Umbau der Straße am Pörit= 
scher Berg, die Erweiterung der hiesigen Kaserne und die Erbauung eines größeren Ge- 
richtsgebäudes in Schleiz. Zu letzterem Behufe wird dem nächsten Landtage die Erborg- 
iumg des nöthigen Betrags angesonnen werden müssen, denn die Sache leidet keinen un-
	        
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