Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

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Der hierbei in Folge von Cours-Differenzen etwa eintretende Verlust wird von der 
zahlenden und der empfangenden Postverwaltung zu gleichen Theilen getragen. 
Abrechnung. 
Art. 10. 
Diejenige Postverwaltung, an welche die Postsendungen unmittelbar, d. h. ohne 
Berührung einer dritten Vereins--Postanstalt, übergeben und von welcher sie in eben der 
Weise empfangen werden, übernimmt auf Verlangen die Abrechnung und Ausgleichung 
mit den weiter liegenden deutschen Postverwaltungen. 
Jeder für tranfitirende Sendungen anzurechnende Porto-Betrag ist nach Maßgabe 
des Art. 9 in der Währung desjenigen Postgebietes anzusetzen, für welches die betreffende 
Korrespondenz zur Abgabe an die Adressaken oder zur unmittelbaren Auslieferung an 
das Vereinsausland bestimmt ist. Falls innerhalb dieses Postgebietes verschiedene Münz- 
währungen bestehen, erfolgt der Ansatz in der verabredeten Währung. Bei der Abrech- 
nung wird die Vergötung nach dem wirklichen Werthe des Porto-Betrages geleistet. 
D. Briefpost. 
Gemeinschaftliches Porto. 
Art. I1. 
Die sämmtlichen nach Art. 1 zu dem deutschen Postvereine gehörigen Staatogebicte 
stellen bezüglich der Briespost für die Vereins-Korrespondenz und Zeilungs-Spedition 
Ein ungetheiltes Postgebiet dar. 
In Folge dessen wird diese Korrespondenz re., ohne Rücksicht auf die Territorial= 
Grenzen, einzig mit den verabredeten gemeinschaftlichen Porlo-Taxen belegt. 
I. Briefverkehr. 
Vereins-Korrespondenz. 
Art. 12. 
Unter Vereins-Korrespondenz ist sowohl die Korrespondenz der Vereins-Postbezirke 
unter sich (innere Vereins-Korrespondenz) als auch die Wechsel-Korrespondenz eines Ver- 
eins-Postbezirkes mit dem Auslande (äußere Vereins-Korrespondenz) zu verstehen, wobei 
es gleichviel ist, ob die letere nur elnen Vereinsbezirk oder deren mehre berührt. 
a. Innere Vereins-Correspondenz. 
Bezug des Porto. 
Art. 13. 
Das Porto, welches nach den Vereins-Taxen sich erglebt, hat jede Postverwaluung
	        
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