Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

1853 ô 
Gesetzsammlung 
Köbigrera“r 
12. 
  
  
23.) Ausschreiben, 
den Ersatz des bei dem Einkaufe des Rauchfutters für die Armee im Jahre 1316. 
über die Normalpreise angestiegenen Aufwands betreffend, 
vom Sosten Juni 1310. 
V. GOTTEsS Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen ꝛc. 2c. ꝛc. 
liebe getreue. Auf den, bei dem letzten Landtage, von Unsern getreuen Staͤnden deshalb 
geschehenen unterthänigsten Antrag, haben Wir, im Betreff des für Unsere Armee anzuschaf- 
fenden Rauchfutters, genehmiget, daß derjenige Mehrbecrag, welcher hierunter bei den gang- 
baren Preisen gegen die, für die laufende Bewilligungszeit, auf Drei Thaler für das Schock 
Stroh und auf Sechzehen Groschen für den Centner Heu festgesebten Vergütungssummen sich 
ergiebt, nach dem Cavalerie= Verpstesungsgelderfuße von den Coneribuenten, welche Cava- 
lerie-Verpflegungsbeiträge, oder Portions= und Rationsgelder zu enerichten haben, aufge- 
bracht werde. 
Da nun im verflossenen Jahre die wirklichen Einkaufspreise die obgedachten Normalpreise, 
im Durchschnitte bei dem Schock Stroh mie 3 Thlr. 14 Gr. 3 Pf., und bei dem Cenener 
Heu mit —= 0 Gr. 6 Pf. überstiegen haben b„ und Unsern Cassen dadurch ein Mehraufwand 
von 18,001 Thir. 8 Gr. 8 s. zugezogen worden, welcher zu Neun Zehentheilen von Unseren 
alten Erblanden und zu Einem Zehentheile von dem, bei Unserm Königreiche verbliebenen Theile 
(Gesetzlammlung 1319.) [26]
	        
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