Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

  
  
  
  
  
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-Ddie ausstebenden Rückstände auf die Beiträge der Ritter- und Freigüter, 
  
  
  
  
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Aus der Land. Arbeitshaus-Haupt-Casse erhaͤlt Preussen, nach dem 
Abkommen, ein Pauschquantum na 
Hierouf werden Preussen überwiesen: 
die Activa der Land-Arbeltshaus- Haupt-Casse, welche im Herzogthume 
ausstehen: - · 
a)inConsens-(sapim«m...:«.42,500Thlr.—.-"gr——t 
b) bei der Commun Bibrea 50. 15 — 
  
die Zinsrücksiände hiervon bis Sten Juni 1815. 
a) von den Consens. Capitallin 4, 832 Thlr. 20 gr. 4 pf. 
b) von der Commun Blbbre 333. 10 —. 
  
oie rückständigen Bewilligungen aus dem Steuer-Provisorio der alten 
Erblande von 2)/152 Thlr 18 gr. 8 pf., wovon, nach dem bei dem 
Steuer--Aerario angenommenen Maßstabe von 
0 6905 auf das Konigreich mi: 14434 Thlr. 3 gr. 2 pf. und 
05105 auf dor Herzogthum mit 668 10 6 
fallen, sind bei dem Steuerärar berücksichtigt worden. 
weiche 
a) im Thüringer Kreise, obern Bezirks 1005 Thlr. — —" 
b) m Wittenberger Krese 280 — — 
c) im Stifte Mersebunnng 256 „ o0 gr. 6 bf. 
d) im Stifte Naumbucnneg 533. 37 
zusammen 2.404 Thlr. 13 gr. 1 pf. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
betragen, da sie aber gröoßtentheils unsicher sind, nur angenommen 
werden zu · " 0 · o . 0 . · . · r x · O 
sind zusammen 
mithin mehr 
welche Preussen auf dessen Antheil an der Zucht- und Armenhaus- 
Haupt-Casse angerechnet werden. 
  
  
1 70 1 
  
KThlr. 
45,093 
4,916 
gr. 
pf. 
  
Thlr. gr. 
  
  
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