Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(  457)

Ratification

der  vorstehenden  Convdention.

Wa  Friedrich  August,  von  GOXITES#  Gnaden,  Kdnig  von

Sachsen  rc.  2c.  2c.  urkunden  und  bekennen  hierdurch  für  Uns,  Unsere  Erben  und  Nachkommen:

Nachdem,  in  Gemäßheic  des  Sechsten  Artikels  des,  zwischen  Uns  und  Sr.  Königlichen  Majestärt
  von  Preussen,  zu  Wien,  den  13cen  Mai  1815.  abgeschlossenen  und  unterzeichneten,  den
Zlsten  desselben  Monaks  ratisicirten  Friedenskractats,  zur  Vollziehung  dieses  Tractaks  und  zu
näherer  Bestimmung  der,  durch  ihn  veranlaßten  Auseinandersesungen  und  Ausgleichungen,  eine
Hauptconvention,  durch  die  beiderseits  dazu  ernannten  und  bevollmächtigten  Commissarien,  Unsern
  am  Koniglich  Preussischen  Hofe  bisher  accreditirt  gewesenen  ausserordentlichen  Gesandten
und  bevollmächtigten  Minister,  den  Geheimen  Rath,  Kammerberrn  von  Globig,  Comehur  Unsers
  Civil-Verdienst-  Ordens,  Unserer  Seits,  und  den  Königlich  Preussischen  wirklichen  Geheimen
Ntegations-Rath,  jetzt  von  Sr.  Majestät,  dem  Könige  von  Preussen,  bei  Uns  accreditirten  ausserordentlichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister,  von  Jordan,  Ritter  des  rothen  Adler-Ordens
  zweiter  Klasse  mit  Eichenlaub,  und  des  eisernen  Kreuzes  zweiter  Klasse  am  weissen
Bande,  des  Russischen  St.  Annen-Ordens  erster,  und  des  St.  Wladimir-Ordens  zweiter
Klasse,  Großfreuz  des  Civil-Verdienst-Ordens  zur  Baierschen  Krone  und  des  Schwedischen
Nordstern  -Ordens,  Commandeur  des  Oesterreichischen  reopold=  und  des  Dänischen  Danebrog-Ordens,
  Ritcter  des  Spanischen  Ordens  Carls  des  Dricten  2c.  Königlich  Preussischer  Seits,
verabhandelt  und  geschlossen,  auch  von  ihnen  beiderseits,  und  dem  bei  den  frühern,  unter  mehrern
  Königlichen  Commissarien  desfalls  gepflogenen  Uncerhandlungen,  in  Folge  der,  von  Sr.  Ma—
jestaͤt,  dem  Kaiser  von  Oesterreich,  im  Funfzehnten  Artikel  des  obgedachten  Tractats  anerbotenen
Vermittelung,  hinzugezogenen  Kaiserlich-Oesterreichischen  Commissario,  dem  wirklichen  Geheimen
Rathe  und  Vice-Praͤsidenten  bei  der  obersten  Justizstelle  zu  Wien,  Freiherrn  von  Gaͤrtner,
Ritter  des  Ungarischen  St.  Stephan-Ordens,  Großkreuz  Unsers  Civil-Verdienst-Ordens,  am
2östen  August  des  jetztlaufenden  Jahres  unterzeichnet  und  untersiegelt  worden;