Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

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ten oder dictirten Strafe. 
Das deshalb zu erlassende Rescript . 
bis zu 
und, nach Befinden, noch hoͤher, nach dem Ermessen der reseribirenden Be- 
börde, mie Rücksicht auf die Beschaffenheic der Strafe und die Verhaͤltnisse 
der zu bestrafenden Person. 
Allodification, s. Verwandlung. 
Anerkennung 
einer im Auslande ertheilten Standeserhoͤhung, s. Adelsbrief. 1 
eines im Auslande ertheilten Prädicats, s. Prädie ar. 
Anfall einer Erbschaft, eines Vermächtnisses, eines (ehns oder 
Fideicommisses, (. Erbschafe. 
Annotation unbezahlter Kauf= oder Erbegelder im Hypotbeken- 
buche, s. Hypothek. 
Anstellung, s. Bestallung. 
Abostoli reverentiales ober refutatorii, welche auf Appellationen er- 
stattet werden, . O . . -. . 
Appellation, ingleichen Provocation und Berufung, welche den Zweck 
hat, die Sache zu devolviren, ferner Inhaäsion und Excension dersel- 
ben, gleichviel, ob sie pura oder eventualis ist. 
Zu jeder Schrift, in welcher eine Appellation, Provocakion oder Berufung 
eingewender, oder eine Inhäsion oder Extension derselben ausgedrückt wird, 
ingleichen, wenn solches mündlich geschieht, zu der dechalb aufzunehmenden 
Registratur, "½% 4 4 . 
Arrest, s. Inhibition. 
Arrogarion, s. Adoption. 
  
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Aggratiacion durch Verminderung , Verwandlung oder Erlaß einer zuerkann- t .- 
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