Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Grseh=  und  Vererdiungschut

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  36.

München,  den  26.  Mai  1918.

Hundert  Jahre  sind  seit  dem  denkwürdigen  Tage  verflossen,
da  Mein  Urgroßvater,  König  Maximilian  I.  Josef,  seinem
Volke  die  Verfassung  gab.  Weit  über  Bayerns  Grenzen  hinaus
freudig  begrüßt,  ist  sie  der  starke  Grundstein  geworden,  auf
dem  sich  die  staatsrechtliche  Entwicklung  des  Landes  machtvoll
und  segensreich  aufgebaut  hat.

In  Zeiten  reichen  Glückes  wie  in  Tagen  schwerer  Heim
suchung  hat  das  Verfassungswerk  seine  Probe  bestanden.

Zu  dem  altbewährten  Herzensbunde,  der  Bayerns  Fürst  und
Volk,  gleichen  Blutes  und  Stammes,  seit  Jahrhunderten  eint,
hat  die  Verfassungsurkunde  ein  neues,  auf  das  geschriebene
Gesetz  gegründetes  unzerreißbares  Band  gefügt.  So  auf  zweifache
  Weise  gefestigt  wird  unser  teueres  Vaterland  auch  künftig
allen  Anstürmen  siegreich  Trotz  bieten.  Seit  dem  Bestehen  des