Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

( 224 ) 
II. 
In Ansehung des Regulativs über die kirchlichen Rechesverhälenisse der evangellsch- 
reformirten Glaubensgenossen in den Königlich Sächsischen tanden, vom ?7ten August 
1818., ericte wegen derjenigen Fälle, worüber bei Unsern alren Erblanden dem Kirchen- 
rathe und resp. den dasigen Consistorien die Cognieion und Verfügung zustehe, In der 
Oberlausit die Ober-Amtes-Regierung allenthalben an deren Seelle, 
— III. 
Von ganz gleichmäßiger Güleigkeie für die Oberlausis sind demnächst die, mittelst der 
Gesetzsammlung, publicirten Verordnungen der Landesregierung im Berreff 
a) der Requisitionen ausländischer Behörden in Abgaben-Defraudations-Sachen, 
vom Züsten März 1821. unter Nummer 11. des öten Stücks; 
b) der Rechesfrage: ob ein Ehemann die zu dem Einbringen seiner Ehefrau gehö- 
rigen Gelber und andern Sachen, ohne ihre Zuziehung, in Empfang nehmen und 
darüber quittiren könne? vom 2###en Juni 182 1. Nummer 21. des 1 1ten Stücks; 
I) der mit der fürstlichen Regierung älterer Linie Reuß von Plauen getroffenen Uiber- 
einkunfe wegen der wechselseitigen Uibernahme der Vagabunden und anderer Aus- 
gewiesenen, vom 2ten Juni 1821. Nummer 22. desselben Stücks; 
4) der zwischen der Königlich Sächsischen und der Großherzoglich Sachsen-Weimar. 
ischen Regierung wegen eben dieses Gegenstandes abgeschlossenen Uibereinkunfe, 
vom 4ten December 1821. Nummer 355. des 2 lsten Stücks; 
e) der zwischen der Königlich Sächsischen und der Herzoglich Sachsen-Goochaischen 
Regierung in gleicher Hinsicht abgeschlossenen Uiberelnkunst, vom Sten Januar 
4822. Nummer 2. des Zten Stücks dieses Jahres.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.