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28.) Bekanutmachung.
Nachdem Se. Königl. Majestät zu Besorgung eines Theils der, zum Depar-
cement der auswärtigen Verhälenisse beim Königl. Geheimen Cabinet gehörigen Geschäfte,
einen Unter-Staaks-Secrecair für die auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen, und dem-
selben in dieser Eigenschafe, den Rang in der zweiten Klasse der Hofordnung, vor dem
Director der Commerziendepukation anzuweisen geruhet haben; so hage solches, auf aller-
böchsten Befehl, nachträglich zu der, unterm 28sten December 1813. bekannt gemachten
Hof. Rang= Ordnung, hiermit zur öffentlichen Kenneniß gebracht werden sollen.
Dresden, am 18ten April 1822.
Königl. Sächs. Ober-Hof-Marschall-Amt.
Ausgegeben zu Dresden, am 22ten April 1822.