Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1822. (5)

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28.) Bekanutmachung. 
Nachdem Se. Königl. Majestät zu Besorgung eines Theils der, zum Depar- 
cement der auswärtigen Verhälenisse beim Königl. Geheimen Cabinet gehörigen Geschäfte, 
einen Unter-Staaks-Secrecair für die auswärtigen Angelegenheiten zu ernennen, und dem- 
selben in dieser Eigenschafe, den Rang in der zweiten Klasse der Hofordnung, vor dem 
Director der Commerziendepukation anzuweisen geruhet haben; so hage solches, auf aller- 
böchsten Befehl, nachträglich zu der, unterm 28sten December 1813. bekannt gemachten 
Hof. Rang= Ordnung, hiermit zur öffentlichen Kenneniß gebracht werden sollen. 
Dresden, am 18ten April 1822. 
Königl. Sächs. Ober-Hof-Marschall-Amt. 
Ausgegeben zu Dresden, am 22ten April 1822.