Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1824. (7)

( 184 ) 
Abstellung der Singeumgänge und billigmäßige Entschädigung der Schullehrer, wo solche, 
nach Maßgabe des sonstigen Einkommens jeder einzelnen Seelle, von der Kircheninspectlon 
für nöthig befunden wird, erklärt hat, der Widerspruch der uͤbrigen Mitglieder die Aus- 
fuͤhrung des Vorhabens nicht hindern solle. 
Hiernach haben sich sämmeliche Obrigkeicen in vorkommenden Fällen gebuhrend zu 
achten. 
Gegeben zu Dresden, am 2 1sten August 1824. 
Freiberr von Werkbern. 
MWilbelm ludwig Ackermann, S.
	        
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