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Bestimmung Acclsabgabel Accisabgabe
Benennung der Gegenstaͤnde. vom im der auf pen
(Waaren.) Thaler Centner,, Stadt Drfern.
Stuͤck ꝛc.
EIEIIII
Anmerkung:
a) das Getreide, welches erwelslich zu Saamen be-
stimmt ist, ingleichen
b) das Getreide, so von den Unterthanen selbst, un
nicht von Lieferanten, in die Koͤniglichen Maga-
zine und Rentaͤmter abgeliefert wird, ist frei von
der Eingangsaccise, sie muß aber von dem nach-
entrichtet werden, was aus dem Magazine an
Stadteinwohner verkauft, oder als Dienstdeputat
abgegeben wird.
B. Von dem zur Mühle gebrachten, zum städtischen Ver-
brauche bestimmten Getreide.
1.) Vom Backen,
") zum Hausbacken:
Weizen, Dinkel, " 6 0 x O oVVm Scheffel - - — 4— —
Korn, . . .. . .. lvom Scheffel. . — 3— ———
Gerste, Hafer, Heidelorn, pHoom Scheffee
b) zum Bankbacken:
Weizen, Dinkel, HPpoom Schesse— 7 8——
Korn, " · 6% 6% „ bom Scheffel l o — 5 4 — — —
Gerste, Hafer, Heidekorn,. . . lvom Scheffl.. — 4 21 ——
2.) Vom Bierbrauen.
Von jedem Scheffel Malsss 10+AT
Es ist aber den Dorsschaften, außerhalb der Viertel.
melle, welche ihr Bier in der Stadt zu erholen ge
zwungen sind, das einfache Bier um — . 16 gr.
—. und das Doppelbler um 1 Tölr. 8 gr. —.
vom Faß wohlfeiler, als die geordnete Biertaxe
in der Stadt bestimmt, zu erlassen.
3.) Vom Schroten.
a) Branntwein= und Essigschro. vom Schefffe. — 10
db) Schrot zu Grüte, Graupen und dergl. Gemüse, vom Scheffeee —2
Wc) zu Stärke, Puderrr. pooaoom Schessel6
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