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.n„ Bestimmun Acclsabgabes Acclsabgabe
Benennung der Gegenstände. lin 8 in der rans da
Thaler, Centner, sStabt. rfern.
(Waaren.) Stück 2c.
53c 186 N T CIIN
3.) Bel Weiln, in Boutelllen und Kisten gepackt, wird
ein Drittel des Gewichts abgezogen.
4.) Most gilt nur bis Ende des Erzeugungsjahres als
solcher.
5.) Die Actise ist sofort belm Elnbringen und vor dem
Verkaufe, oder vor dem Anzapfen, zu erlegen. «
Weinstein, ..... ,. vom-Centneerutto--12—-- 8—
vom Pfund Nettoaotn--— 2 11
Werg, (Flachs.
Wilbprect, einschlleßlich der Häute, und zwar:
Hirschwild. 4 vom Seück — 10 1 —61
Schmalthiere, Rehe, wilde Schwelne- . vom Stuͤck. . I 6 1 4
Frischlinge cc. ... .. vomStück..-3.—--2--
Hasen, .. sbom Stuͤclt. . —1168
dergleichen in einzelnen Stücken, . .vomPfund. —-Z----2
Z.
Zeichnungen, s. Gemaͤlbe.
Zucker, a) rober, raffinirter, aller Art, Candis, Farin, svom Cenener Brutt2— 0
vom Pfund Netto —— b6i ———
b) Syrup. . . . lvonm Centner Bruttos —- 6 ——12
vom Pfund Nertoa—— 11 — ——
Zuckerwaaren, Confituren, Conditorarbeit, Chocolade, vom Pfund
Allgemeine Anmerkung. 1
1.) Waaren, welche im Großen, inglelchen an Kauf.
leute, Händler und Fabrikanten gelangen, oder
ganz verpackt sind, werden nach dem Brutto-Ge-
wichte, mic den hiernach bestimmeen Accissätzen,
vernommen.
2.) Wenn Waaren nach dem Netto. Getoschte zu ver-
nehmen sind, Shre Verpackung aber nlcht süglcch
davon zu krennen ist, so soll auf letztere, oder #
auf die Tara, abgerechnet werden: